Die Tanzgruppe des Sportvereins Messerich lädt alle aktiven und inaktiven Mitglieder, die Eltern ihrer jugendlichen Mitglieder und ihre Gönner herzlich zu ihrer ordentlichen Mitgliederversammlung am Freitag, 22.März 2024, 19.30 Uhr ins Gemeindehaus Messerich, Schulstr. 1, 54636 Messerich mit folgender Tagesordnung ein:

  1. Begrüßung und Eröffnung durch die Abteilungsleiterin
  2. Berichte aus den jeweiligen Tanzgruppen
  3. Bericht des Kassenwarts
  4. Bericht der Kassenprüfer
  5. Aussprache über die Berichte
  6. Entlastung der Abteilungsleitung
  7. Neuwahl der Abteilungsleitung
  8. Beschlussfassung über vorliegende Anträge
Weitere Anträge zur Mitgliederversammlung können bis zum 15. März 2024 bei derAbteilungsleiterin Anja Kauth, Frauberg 12, 54636 Messerich, schriftlich eingereicht werden.Wahlberechtigt sind alle Mitglieder ab dem vollendeten 16. Lebensjahr und für die jugendlichen Mitglieder unter 16 Jahren deren gesetzliche Vertreter (Vereinssatzung § 11).

Der Abteilungsvorstand freut sich auf eine rege Teilnahme.

Die Mitgliederversammlung der Tanzgruppe findet im Rahmen der Mitgliederversammlung des Sportvereins Messerich 1955 e.V. statt.